R7Gerichts­stein

Der Rohrauer Gerichts- oder Verkündstein ist das einzige Rechtsaltertum dieser Art in ganz Niederösterreich: ein schön gearbeiteter Steinwürfel, dessen Ecken nach den vier Himmelsrichtungen zeigen. Einst standen bei diesem Stein vier ­mächtige Rustenbäume (Ulmen), welche jedoch schon vor Jahren dem sog. „Ulmensterben“ zum Opfer gefallen sind.
Beim Gerichtsstein mussten sich alljährlich zu Georgi (St. Georgstag, 23. April) sämtliche männlichen Untertanen der Grafschaft Rohrau verpflichtend zum „Banntaiding“ einfinden. Bei dieser Versammlung wurden die neuen Richter (Bürgermeister) gewählt sowie Strafen für Vergehen ausgesprochen. Unter „Banntaiding“  versteht man aber auch die Aufzeichnungen mündlich überlieferter Gewohnheitsrechte sowie Weisungen zu Rechten und Pflichten der Untertanen gegenüber der Herrschaft. Bei diesen Versammlungen zu Georgi wurde den Untertanen das „Bann- und Bergtaiding der Herrschaft Rohrau“ vorgelesen, von dem noch eine Fassung aus dem Jahre 1717 erhalten ist.

Zwei Vorfahren von Joseph Haydn haben das wichtige Amt des Rohrauer Marktrichters bekleidet: Lorenz Koller, der Großvater mütterlicherseits, in den Jahren 1713-1718, sowie Matthias Haydn, der Vater, sogar 20 Jahre lang, nämlich 1741-1761.

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